Fragen & Antworten zu unseren Welpenstunden in Düsseldorf & Wuppertal

1. Ab wann kann ich mit meinem Welpen teilnehmen?

Sie können sofort teilnehmen, wir raten frühestens ab der 9. Woche.

Wenn Ihr Hund sich zuhause offen und frech zeigt, dort spielt und Spaß hat,
können Sie auch schon einen netten Ausflug zu unserer Welpenstunde machen.
Sie sollten es nicht davon abhängig machen, ob Ihr Hund schon gerne spazieren geht.
Das tun Welpen in den ersten Wochen generell nicht gerne.
Erst zwischen der 12. Und 14. Woche verlassen Welpen gerne das Zuhause, um draußen Abenteuer zu erleben

2. Was muss ich beim ersten Besuch der Welpenstunde alles mitbringen?

  • Unser Teilnahmeformular ausgefüllt Welpenkurs-Teilnahme
  • Impfpass des Hundes
  • Brustgeschirr (ist aber nicht Pflicht, kann auch bei uns geliehen werden)
  • Teilnahmegebühr von 15 € in bar

3. Können unsere Kinder mitkommen?

Ihre Kinder sind bei uns herzlich willkommen.
Wir freuen uns immer über den Besuch von Kindern, da nicht jeder Hundebesitzer Kinder hat und die Hunde so während des Spiels positiv Kinder kennenlernen können.

Allerdings kann es sein, dass Ihre Kinder (unter 4 Jahre?) sich bei uns langweilen, da sie die Hunde weitestgehend in Ruhe lassen müssen

4. Welche Impfungen braucht mein Hund?

Für die Teilnahme reicht die erste Impfung. Bitte Impfpass mitbringen.

Das Veterinäramt verlangt nur die erste Impfung, da die Hunde damit schon als geimpft gelten.
Die zweite Impfung ist eine Art Booster, der die Wirkung noch sicherer stellen soll.

Eine Tollwutimpfung ist für die Teilnahme an den Welpenstunden nicht nötig, da Ihr Hund dann erst ab der 15. Woche teilnehmen könnte, für eine Welpenstunde schon sehr spät ist.

5. Wie finde ich den Platz?

Düsseldorf: Ernst-Poensgen-Allee 110, Düsseldorf. Parkmöglichkeit direkt vor dem Eingang

Wuppertal: Zur Waldkampfbahn 58  und ab dort bitte unseren Wegweisern folgen

6. Wann finden die Welpenstunden statt?

Düsseldorf: sonntags ab 11 Uhr – bitte mit Voranmeldung!

Wuppertal: samstags ab 10.00 Uhr – bitte mit Voranmeldung!

7. Muss ich mich vorher anmelden?

Bitte melden Sie sich kurz telefonisch an, damit wir auch vorab besprechen können, welche Gruppe für Ihren Hund die beste ist
(wir haben an beiden Standorten unterschiedliche Gruppen).

Nach dem Telefonat freuen wir uns, wenn Sie das Teilnahmeformular per WA senden an: 0174-44 44 580

8. Warum sollen die Welpen ein Brustgeschirr tragen?

Die Hunde tragen während unserer Welpenstunden kleine Trainingsleinchen, damit wir sie leichter bremsen können ohne nach ihnen greifen zu müssen.
Sie werden den Vorteil der Leinchen beim ersten Besuch selber bemerken.
Um die Unfallgefahr zu minimieren, sollten die Leinchen nicht am Halsband befestigt sein, sondern an einem Brustgeschirr

9. Wird in den Welpenstunden geübt?

Grundsätzlich können wir ALLES üben, was Sie interessiert.
Wir stehen außerdem mit Rat und Tat zur Verfügung für alle Fragen und Sorgen.
Standartmäßig üben wir aber immer das Thema, was in derselben Woche mittwochs im Live-Webinar besprochen wurde
(z.B. Thema 3: Rückruf oder Thema 5: Leinengehen)

10. Kann ich mir die Welpenstunde ansehen, wenn ich den Hund noch gar nicht habe?

Bitte JAAA!

Wir empfehlen sogar ausdrücklich immer, sich alle in Frage kommenden Hundeschulen anzusehen, noch bevor der Welpe eingezogen ist.
So können Sie frühzeitig die Entscheidung treffen, wo es Ihnen gut gefallen hat und müssen Ihren Hund nicht von A nach B bringen

11. Werden große und kleine Rassen getrennt?

Uns stehen mehrere Uhrzeiten und mehrere Ausläufe zur Verfügung.

So werden immer die Welpen zueinander gesetzt, die auch gut zueinander passen.

12. Wie groß ist die Welpengruppe?

In jedem Auslauf sollten maximal 8 Hunde miteinander spielen.

Lesen Sie hierzu auch gerne unseren Text: Welpenspiel oder Welpenchaos

13. Wieviele Trainer sind dort und welche Ausbildung haben sie?

Es sind in aller Regel immer drei oder vier Trainer auf dem Platz.

Jedem Auslauf steht ein Trainer zur Verfügung.
Unsere Trainer sind ausgebildete und vom Veterinäramt zugelassene Trainer gem. § 11 TierSchG.