Sie fahren in den Urlaub, sind beruflich eingespannt oder müssen anderweitig Ihren Hund unterbringen? – Kein Problem!
Wir sind eine behördlich genehmigte Hundepension nach § 11(1) Nr. 8a TierschG.
Wir sind eine behördlich genehmigte Hundepension nach § 11(1) Nr. 8a TierschG.
So hat er während Ihrer Abwesenheit eine bekannte Bezugsperson, lebt mit unseren Hunden in der Familie und bekommt ausreichend Bewegung mit Sozialkontakten.
Voraussetzung sind eine gute Sozialverträglichkeit, Grundgehorsam und Impfschutz. Sprechen Sie uns an!
Aktuell ist ein Platz zur regelmäßigen Tagesbetreuung frei!